Untertext

AGB der Kostümfundus im Tauwerk GmbH

1 Anwendungsbereich

  • 1.1 Diese allgemeinen Vermietbedingungen, nachfolgend kurz „Vermietbedingungen“, der Kostümfundus im Tauwerk GmbH, nachfolgend „Kostümfundus im Tauwerk“, gelten für das Mietverhältnis zwischen Kostümfundus im Tauwerk als Vermieter und dem Mieter, wenn der Mieter Unternehmer ist, für sämtliche vom Mieter angemietete Kostüme, Kleidungsstücke, Schuhe und Accessoires, nachfolgend zusammen „Mietobjekt“.
  • 1.2 Diese Vermietbedingungen gelten in ihrer jeweils im Zeitpunkt Vertragsschlusses gültigen Form als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass Kostümfundus im Tauwerk bei jedem Vertragsschluss wieder auf sie hinweisen müsste.
  • 1.3 Diese Vermietbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, soweit Kostümfundus im Tauwerk ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere dann, wenn Kostümfundus im Tauwerk in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Mieters die geschuldete Leistung vorbehaltlos erbringt.


2 Kostenübernahmebestätigung

  • 2.1 Vertragsgrundlage ist eine vom Mieter zu unterzeichnende Kostenübernahmebestätigung.


3 Mietvertragsschluss, Beschaffenheitsangaben

  • 3.1 Ein Angebot von Kostümfundus im Tauwerk erfolgt stets freibleibend.
  • 3.2 Es ist möglich, die Mietobjekte bis zu 14 Tage im Kostümfundus zu reservieren. Bei Nichtbenutzung werden Reservierungen nach 14 Tagen aufgelöst. Ausnahmen können mit dem Vermieter besprochen werden.
  • 3.3 Der Vermieter steht nicht für Passformen ein. Die in den Räumen des Kostümfundus im Tauwerk ausgeschilderten Größen sowie in Preislisten enthaltenen Beschaffenheitsangaben und sonstige Informationen sind vorläufig und unverbindlich und können von Kostümfundus im Tauwerk vor Abschluss eines Vertrags geändert werden.


4 Gebrauchsüberlassung

  • 4.1 Der Mieter ist während der Mietzeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietobjekts berechtigt, wie dies den Erläuterungen von Kostümfundus im Tauwerk entspricht. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, mit dem Mietobjekt schonend umzugehen, es pfleglich zu behandeln und zu lagern, vor dem Zugriff von unbefugten Dritten zu schützen und gegen Witterungseinflüsse wie Kälte und Nässe zu schützen, es sei denn, der Gebrauch unter Witterungseinflüssen ist Teil der Gebrauchsüberlassung.
  • 4.2 Wird eine Reinigung während der Mietzeit notwendig, hat der Mieter entsprechend die Reinigungsempfehlungen (Waschzettel) zu beachten oder mit Kostümfundus im Tauwerk Rücksprache zu halten.
  • 4.3 Der Mieter gebraucht das Mietobjekt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Kostümfundus im Tauwerk ist weder berechtigt noch verpflichtet, dem Mieter oder im Pflichtenkreis des Mieters tätige Dritten Weisungen zu erteilen. Der Mieter nimmt etwaige Verkehrs- und Verkehrssicherungspflichten, die im Zusammenhang mit seinem Ge-brauch des Mietobjekts entstehen, selbst war.
  • 4.4 Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt zu verändern, insbesondere es umzunähen, es in seiner Funktionsweise zu verändern, Teile von ihm zu entfernen oder solche hinzuzufügen oder auf ihm angebrachte Kennzeichen, Pflege- oder Warnhinweise oder Etiketten zu entfernen, zu entstellen oder abzudecken oder solche hinzuzufügen.
  • 4.5 Schutzbekleidung wie Helme und Protektoren werden nur als Dekorationsartikel vermietet. Für Funktionalität und Sicherheit kann der Vermieter keine Garantie und keine Haftung übernehmen.


5 Informationspflichten

  • 5.1 Der Mieter ist verpflichtet, bei Schäden an dem Mietobjekt unverzüglich in Textform vollständig über solche Schäden oder ungewöhnliche Anzeichen zu unterrichten.
  • 5.2 Nicht zurück gelieferte oder unbrauchbar sowie beschädigte zurück gelieferte Mietgegenstände sind durch den Mie-ter zu dem Preis zu ersetzen, der erforderlich wäre, einen gleichwertigen Gegenstand zu kaufen oder anzufertigen.
  • 5.3 Verluste berechnen wir in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzgl. der anfallenden Arbeitszeit.
  • 5.4 Die Bewertung des Schadens liegt im Ermessen des Vermieters.
  • 5.5 Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Schäden, die der Mietgegenstand verursacht, z.B. allergische Reaktionen, Verletzungen jeglicher Art, Abfärbungen, etc.
  • 5.6 Der Kostümfundus im Tauwerk verpackt alle Mietobjekte in hauseigenen Kleiderhüllen, Schuhbeuteln und Taschen und erhebt dafür eine Pfandgebühr. Diese Artikel sind auf den Lieferscheinen als extra Posten aufgelistet.


6 Übergabe des Mietobjekts

  • 6.1 Kostümfundus im Tauwerk überlässt dem Mieter das Mietobjekt durch Bereitstellung zur Abholung am Sitz von Kostümfundus im Tauwerk. Mit der Abholung des Mietobjektes geht das Risiko auf den Mieter über.
  • 6.2 Ist die Lieferung des Mietobjekts zum Mieter durch Kostümfundus im Tauwerk vereinbart, beträgt die Lieferzeit fünf Werktage ab Vertragsschluss, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Mit Übergabe des Mietobjekts an die Transportperson, geht das Risiko auf den Mieter über.
  • 6.3 Der Vermieter steht nicht für Nachteile ein, die dem Mieter daraus entstehen, wenn einzelne angeforderte Teile versehentlich nicht mitgeliefert wurden. Der Mieter ist verpflichtet, nach Erhalt der Lieferung diese auf Vollständigkeit zu prüfen.


7 Mietpreis, Kosten, Zahlung

  • 7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die vereinbarte Miete zu zahlen.
  • 7.2 Jeder Mietabschnitt dauert 8 Wochen und wird mit 100% des Basismietpreises in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung dieser Frist beginnt ein neuer Mietabschnitt zu 100%.
  • 7.3 Mietobjekte, die innerhalb einer Woche (5 Werktage) unbenutzt zurückgegeben werden unterliegen der Auswahlregelung und werden zu 30% des vereinbarten Nettomietpreises berechnet.
  • Davon ausgenommen sind diese Fälle:
  • (i) Die Rückgabe der Mietobjekte ist nicht deutlich nach benutzt und unbenutzt separiert und gekennzeichnet
  • (ii) Die Mietobjekte sind angeschmutzt oder durch Anproben stark riechend
  • (iii) Es handelt sich um Accessoires wie Schuhe, Handschuhe, Handtaschen, Krawatten, Armbanduhren, Schmuck, Brillen o.ä.
  • 7.4 Die Miete versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von 19%. Zahlungsforderungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto sowie die Zahlung per Scheck und Barzahlungen oder Wechsel ist ausgeschlossen.
  • 7.5 Reinigungskosten sind im Mietpreis enthalten. Davon ausgenommen sind Brautmoden.
  • 7.6 Die Kosten für den Transport und die Verpackung gehen zu Lasten des Mieters.
  • 7.7 Der Mieter kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf dasselbe Rechtsverhältnis.
  • 7.8 Für internationale Vermietungen oder Lieferungen behält sich der Kostümfundus im Tauwerk vor, eine Abschlagszahlung in Mindesthöhe des Leihpreises in Rechnung zu stellen.
  • 7.9 Für neue Mietkunden behält sich der Kostümfundus im Tauwerk vor, nach der 5 Werktage währenden Auswahlfrist eine Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen.


8 Eigentum des Vermieters, Maßnahmen Dritter

  • 8.1 Der Mieter erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht von Kostümfundus im Tauwerk an dem Mietobjekt an. Er darf keinerlei Verfügungen über das Mietobjekt treffen, die das Eigentumsrecht von Kostümfundus im Tauwerk beeinträchtigen. Insbesondere darf der Mieter das Mietobjekt nicht veräußern, verpfänden, verleihen, untervermieten oder sonst Dritten zur Verfügung stellen.
  • 8.2 Der Mieter ist verpflichtet, Pfändungen und alle sonstigen das Eigentumsrecht durch Kostümfundus im Tauwerk verletzenden, es gefährdenden oder es sonst betreffenden Ereignisse und Maßnahmen Dritter unverzüglich schriftlich anzuzeigen und das Eigentum von Kostümfundus im Tauwerk offen zu legen.


9 Mängel des Mietobjekts

  • 9.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekts unverzüglich nach der Inbesitznahme auf Mängel zu untersuchen und Kostümfundus im Tauwerk offen zu Tage tretende Mängel unverzüglich in Schrift- oder Textform unter Nennung des Mangels anzuzeigen.
  • 9.2 Mängel, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen, wird Kostümfundus im Tauwerk nach eigener Wahl beseitigen oder ein Ersatzmietobjekt zur Verfügung stellen, es sei denn der Mieter hat die Mängel zu vertreten.
  • 9.3 Mängelrechte des Mieters sind ausgeschlossen, wenn der Mieter (i) den jeweiligen Mangel nicht fristgemäß angezeigt hat, (ii) von Kostümfundus im Tauwerk nicht autorisierte Eingriffe an dem Mietobjekt vorgenommen hat, (iii) unberechtigt die Reparatur selbst vorgenommen hat, (iv) das Mietobjekt ohne Befugnis untervermietet oder sonst Dritten zur Verfügung gestellt hat, (v) das Mietobjekt entgegen den Gebrauchsbestimmungen oder (vi) sonst unsachgemäß verwendet hat.
  • 9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung von Kostümfundus im Tauwerk bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen.


10 Haftung von Kostümfundus im Tauwerk

  • 10.1 Kostümfundus im Tauwerk haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall der Arglist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
  • 10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Kostümfundus im Tauwerk nur begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden und nur so weit Kostümfundus im Tauwerk eine Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, jedoch nicht für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, insbesondere nicht für Schäden aus einer Betriebsunterbrechung.
  • 10.3 Unabhängig vom Anspruchsgrund übernimmt Kostümfundus im Tauwerk keine darüber hinaus gehende Haftung.
  • 10.4 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von Kostümfundus im Tauwerk begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist die Haftung von Kostümfundus im Tauwerk we-gen einer Pflichtverletzung von Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen von Kostümfundus im Tauwerk ebenso be-grenzt bzw. ausgeschlossen.
  • 10.5 Kostümfundus im Tauwerk haftet nicht für Schäden des Mieters, soweit der Mieter einen der in Ziff. 9.3 genannten Ausschlussgründe oder den Schaden sonst dem Grund sowie der Höhe nach zu vertreten hat.
  • 10.6 Sämtliche Regelungen zur Haftung von Kostümfundus im Tauwerk gelten für alle Schadensersatz- sowie Aufwendungs-ersatzansprüche.
  • 10.7 Kostümfundus im Tauwerk schuldet keinen Ersatz von nicht der Mängelbeseitigung dienenden Aufwendungen des Mieters auf das Mietobjekt.


11 Haftung des Mieters, Rückgabe des Mietobjekts

  • 11.1 Sind zurückgegebene Mietobjekte beschädigt, werden dem Mieter die Reparaturkosten sowie die Wertminderung bzw. der Wiederbeschaffungswert nach den folgenden Regelungen in Rechnung gestellt. Nicht- oder unvollständig oder mangelhaft zurückgegebene Mietobjekte sind durch den Mieter zu ersetzen. Sollte das beschädigte Mietobjekt nicht mehr käuflich zu erwerben sein, wird der zur Neuanfertigung erforderliche Betrag in Rechnung gestellt. Zu Be-schädigungen zählen Löcher, Risse, Verfärbungen, nicht abgesprochene Änderungen, nicht entfernbare Verschmutzungen sowie Entfernungen oder Beschädigungen von funktionalen Teilen wie Taschen, Reißverschlüssen oder Knöpfen. Die Bewertung des Schadens liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Kostümfundus im Tauwerk. Der Mieter hat Veränderungen und Verschlechterungen des Mietobjekts einschließlich dessen Untergangs durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu vertreten. Für seine Schadensersatzhaftung im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 11.2 Der Mieter stellt Kostümfundus im Tauwerk von allen Forderungen und Ansprüchen Dritter, die diese aus oder im Zusammenhang mit (i) der Gebrauchsüberlassung an den Mieter, (ii) dem Gebrauch des Mietobjekts selbst oder (iii) dem Mieter obliegenden Verkehrspflichten gegen Kostümfundus im Tauwerk geltend machen, einschließlich aller Kosten für die Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern frei.


12 Vertragsbeendigung

  • 12.1 Ist eine feste Mietzeit bestimmt, ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen bzw. erst zum Ende der festen Mietzeit möglich. Durch die Fortsetzung des Gebrauchs setzt sich das Mietverhältnis für unbestimmte Zeit fort.
  • 12.2 Im Fall der Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, ist der Mieter verpflichtet, das Mietobjekt in dem Zustand, in dem es ihm übergeben wurde, auf eigene Kosten zurückzugeben, insbesondere die sofortige Abholung des Miet-objekts zu gestatten. Etwaig gestundete Beträge werden sofort fällig. Der Mieter bleibt verpflichtet, den Mietzins für die vereinbarte Mietzeit bis zur Rückgabe des Mietobjekts zu zahlen. Der Mieter wird Kostümfundus im Tauwerk ins-besondere Zutritt zu dem Mietobjekt gewähren oder sonst Zugriff auf das Mietobjekt verschaffen. Zurückbehaltungs-rechte an dem Mietobjekt sind ausgeschlossen.


13 Anprobe

  • 13.1 Es steht ein Anproberaum zur Verfügung. Dieser ist vorab telefonisch oder per E-Mail zu reservieren. Eine Nutzung dieser Räumlichkeiten ist bis zu drei Stunden kostenfrei. Bei längerer Buchung sind Preis und Verfügbarkeit mit der Geschäftsführung abzustimmen. Der Raum dient ausschließlich zur Anprobe von Kostümen und Accessoires aus dem Angebot des Kostümfundus im Tauwerk.
  • 13.2 Für eine Anprobe von Kostümen, die nicht aus dem Angebot des Kostümfundus im Tauwerk sind, erheben wir eine Raummietpauschale von € 50.-.
  • 13.3 Der Anproberaum kann zur externen Nutzung angemietet werden, dies jedoch nur in Zusammenhang mit Kostümarbeit und nach Absprache mit der Kostümfundus im Tauwerk GmbH bezüglich der zeitlichen Verfügbarkeit.


14 Geschäftsräume

  • Das Betreten der Geschäftsräume Kostümfundus im Tauwerk geschieht auf eigene Gefahr.


15 Rechtswahl, Gerichtsstand

  • 15.1 Es ist ausschließlich das deutsche Recht anwendbar.
  • 15.2 Ist der Mieter zugleich Kaufmann, ist ausschließlicher Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis der Geschäftssitz durch Kostümfundus im Tauwerk GmbH. Die Kostümfundus im Tauwerk GmbH ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem Sitz zu verklagen.


Stand April 2025